Einteilung der Bereiche - Zuschauertribüne Sporthalle Baunatal Hertingshausen

von HSG-Online-Redaktion

Bereiche für das Spiel HSG Baunatal vs. HSG Körle/Guxhagen

Da zum Spitzenspiel der Aufstiegsrunde zur Oberliga zwischen der HSG Baunatal und der HSG Körle/Guxhagen (Sa.14.05.22, 18 Uhr) eine hohe Auslastung der Zuschauerkapazität in der Sporthalle Hertingshausen erwartet wird, gilt für die Tribüne eine Einteilung in Blöcke, die den jeweiligen Vereinen zugeordnet werden. Die HSG Baunatal bittet um Orientierung an der Beschilderung sowie entsprechender Beachtung. Die Eintrittskarten für die verschiedenen Blöcke werden gekennzeichnet. Den Gästen wird ein festes Kartenkontingent reserviert, das über die HSG Körle/Guxhagen abrufbar ist.

 

Block A + B (Steh- und Sitzplatz): Heimtribüne

ausschließlich für Heimzuschauer*innen HSG Baunatal

Zugangsberechtigung für: Dauerkartenbesitzer*innen, Vereinsmitglieder, Angehörige, Bekannte und Freunde der Aktiven, Fans und Sponsoren des Heimvereins

 

Block C1 (Steh- und Sitzplatz): Heimtribüne + Karten ab 17.15 Uhr

ausschließlich Heimzuschauer*innen der HSG Baunatal

Zugangsberechtigung: siehe Block A + B

 

Ab 17.15 Uhr: C1 geöffnet für den Erwerb von Karten durch neutrale Zuschauer*innen und/oder des Heim- sowie Gastvereins

 

Block C2 + D (Steh- und Sitzplatz)

ausschließlich Gastzuschauer*innen HSG Körle/Guxhagen

Zugangsberechtigung für: Zuschauer*innen, die die Kriterien des Gastvereins erfüllen

Karten in den reservierten Blöcken, die ab 17.15 Uhr nicht eingelöst sind bzw. gekauft wurden, gehen in den freien Verkauf an der Tageskasse. Der Anspruch auf Einlass erlischt nach diesem Zeitpunkt für reservierte Karten sowie Dauerkarten. Ab diesem Zeitpunkt öffnet auch der Block C1 für alle Zuschauer*innen unabhängig der Zugehörigkeit.

 Die Einteilung der Tribünenbereiche gilt auch für das vorherige Spiel der weiblichen B-Jugend im Achtelfinal-Rückspiel um die Deutsche Meisterschaft gegen den SV Kornwestheim (Sa., 14.5.22, 14 Uhr).

ES BESTEHT IN DER SPORTHALLE MASKENPFLICHT - DEN ANWEISUNGEN DER ORDNER IST FOLGE ZU LEISTEN!

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